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Betreuungsrecht

Von immer größerer Bedeutung für die vorbeugende Regelung der eigenen Betreuung sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Ich berate und helfe bei der Erstellung dieser Dokumente. Auf Vorschlag von Familienangehörigen, Lebenspartnerinnen/-partnern, Bekannten, Nachbarn, Betroffenen sowie der Betreuungsbehörde oder des Vormundschaftsgerichtes übernehme ich die rechtliche Betreuung von Menschen, die aus verschiedenen Gründen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein regeln können und entsprechender rechtliche Hilfe und Unterstützung bedürfen.

Familienrecht

Hierzu gehört z.B. die rechtliche Klärung bei beabsichtigtem Getrenntleben, Ehescheidung und den in diesem Zusammenhang erforderlichen Regelungen. Ich berate und vertrete Sie in allen diesen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten, wie Feststellungen von Vaterschaften, Regelung elterlicher Sorge- und Umgangsrechte sowie Kindesunterhalt.

 

Erbrecht

Bereits zu Lebzeiten kann es angebracht sein, durch Testament oder Erbvertrag die Erbfolge zu regeln, was zur höheren Rechtssicherheit beiträgt. Im Erbfall helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, bei Erbauseinandersetzungen, der Klärung der gesetzlichen und vertraglichen Erbfolge sowie der Regelung von Pflichtteilsansprüchen usw.

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